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| [Logo/Bezeichnung der zuständigen Stelle] |
| Bescheid |
| über die Feststellung der teilweisen Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit |
| [und der vollständigen/überwiegenden Vergleichbarkeit mit einer Referenzausbildungsregelung] |
| nach § 50d des Berufsbildungsgesetzes/nach § 41d der Handwerksordnung[bei entsprechendem Antrag] |
| Hiermit wird die Feststellung der teilweisen Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit von |
| [Vorname, Name, Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers] |
| mit der für die Ausübung des Referenzberufs |
| [konkrete Bezeichnung des Referenzberufs, ggf. Fachrichtung, Datum der Ausbildungsordnung] |
| erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit bescheinigt. |
| Im Einzelnen: [nachstehend Unzutreffendes streichen] |
| 1.Eine vollständige Vergleichbarkeit besteht hinsichtlich folgender berufsprofilgebender Berufsbildposition/folgender berufsprofilgebender Berufsbildpositionen: |
| 2.Eine überwiegende Vergleichbarkeit besteht hinsichtlich folgender berufsprofilgebender Berufsbildposition/folgender berufsprofilgebender Berufsbildpositionen: |
| [Einschließlich Erläuterung des jeweiligen Feststellungsergebnisses unter Berücksichtigung berufsprofilgebender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsrahmenplanes] |
| 3.Eine teilweise Vergleichbarkeit besteht hinsichtlich folgender berufsprofilgebender Berufsbildposition/folgender berufsprofilgebender Berufsbildpositionen: |
| [Einschließlich Erläuterung des jeweiligen Feststellungsergebnisses unter Berücksichtigung berufsprofilgebender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsrahmenplanes] |
| 4.Eine Vergleichbarkeit ist hinsichtlich folgender berufsprofilgebender Berufsbildposition/folgender berufsprofilgebender Berufsbildpositionen nicht festgestellt worden: |
| [bei entsprechendem Antrag; dabei je nach Variante der Vergleichbarkeit Unzutreffendes streichen] |
| Zusätzlich wird hiermit die festgestellte vollständige/überwiegende Vergleichbarkeit mit der Referenzausbildungsregelung |
| [konkrete Bezeichnung der Referenzausbildungsregelung, Datum] |
| bescheinigt. |
| [Im Falle der überwiegenden Vergleichbarkeit mit der Referenzausbildungsregelung zusätzlich:] |
| Im Einzelnen: [nachstehend Unzutreffendes streichen] |
| 1.Eine vollständige Vergleichbarkeit besteht hinsichtlich folgender berufsprofilgebender Berufsbildposition/folgender berufsprofilgebender Berufsbildpositionen: |
| 2.Eine überwiegende Vergleichbarkeit besteht hinsichtlich folgender berufsprofilgebender Berufsbildposition/folgender berufsprofilgebender Berufsbildpositionen: |
| [Einschließlich Erläuterung des jeweiligen Feststellungsergebnisses unter Berücksichtigung berufsprofilgebender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsrahmenplanes] |
| 3.Eine Vergleichbarkeit ist hinsichtlich folgender berufsprofilgebender Berufsbildposition/folgender berufsprofilgebender Berufsbildpositionen nicht festgestellt worden: |
| [Ort, Datum, Unterschrift(en)] |